News 24. KW 2015: Einholen von Vergleichsangeboten – Beauftragung eines Fachingenieurs

DSCN2672Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter für Handwerkeraufträge, die über das bloße Reparieren hinaus gehen, Vergleichsangebote einholt.

Bei einer der Gemeinschaft vorgelegten Beschlussfassung über eine Dachsanierung zum Beispiel, sollten mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden und der Gemeinschaft zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies wird von den Verwaltungsbeiräten gefordert, aber …

Soweit die Theorie!

Es wird für Hausverwaltungsgesellschaften immer schwerer, Vergleichsangebote von Handwerkern zu bekommen, die insbesondere von der Leistung her vergleichbar sind. Jeder Handwerker führt seine Leistungen mit dem Material der Lieferanten aus, mit denen er zusammen arbeitet. Ob das Material oder die Verarbeitung vergleichbar ist, kann vom Verwalter oftmals nicht beurteilt werden. Differenzen zwischen den Angeboten in der Massenermittlung sind für den Verwalter nur sehr schwer zu ermitteln, Preisunterschiede nur schwer zu erklären.

Die Verwaltung empfiehlt aus diesem Grund bei Reparaturen und Sanierungen, die über die Kleinreparaturen hinaus gehen, immer die Einschaltung eines Fachingenieurs, der nicht nur die Leistungen per Leistungsverzeichnis ausschreiben kann, sondern auch die Haftung für eine nachhaltige Sanierung übernimmt. Vielmals zahlt sich das investierte Honorar in einen Fachingenieur dann darüber wieder aus, dass er die Angebote und Massenermittlung richtig prüfen kann und überteuerte Angebote sofort erkennt.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie Ihren Verwalter an, er gibt Ihnen gern Auskunft über die praktizierten Verfahrensweisen der Objekt plus Immobilienverwaltung GmbH.

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