Das Bestellerprinzip für Maklerleistungen bei der Vermittlung von Wohnraum gilt bereits ab 1. Juni in ganz Deutschland.
Demnach schuldet nach dieser Neuregelung der Mieter die Maklercourtage nur, wenn der Makler ausschließlich auf seine Veranlassung hin (Bestellerprinzip) tätig wird.
Sprechen Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens oder dem Vermittlungsunternehmen, welches für Sie tätig wird, die Einzelheiten der Beauftragung ab, damit es nicht hinterher zu Überraschungen und Differenzen bei der Rechnungsbegleichung kommt.
Suchen Sie einen Makler, der Ihnen bei der Vermittlung Ihrer Wohnung hilft? Die Objekt plus GmbH arbeitet mit seriösen Maklerunternehmen zusammen, die Ihnen bei der Vermittlung Ihres Wohnraumes selbstverständlich gern behilflich sind. Sprechen Sie Ihren Verwalter an, er übermittelt Ihnen gern die entsprechenden Kontaktdaten.