Die überwiegende Anzahl von Schäden an Gebäuden richten Feuer, Leitungswasser und Naturereignisse an. Da ist es sehr wichtig, wenn man sich auf den Versicherer verlassen kann. Schnelles Handeln und die Zusage des Versicherer zur Schadensübernahme sind für den Verwalter ein unverzichtbares Werkzeug, eine schnelle, transparente und vor allem nachhaltige Schadensbeseitigung zu beauftragen.
Neben der Haftpflichtversicherung und der verbundenen Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung (Starkregen Folgeschäden) und Glasversicherung empfehlenswert.
Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungen nur für die Gebäudeschäden aufkommen. Hausrat zum Beispiel, der im Keller aufbewahrt wird und durch eindringendes Regenwasser beschädigt wird, ist der privaten Hausratversicherung zu melden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, ihre Hausratpolicen zu prüfen und ggf. den Versicherungsschutz zu erweitern oder anzupassen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Ihr Verwalter steht Ihnen für Rückfragen, den Versicherungsschutz der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend, sehr gern zur Verfügung. Sprechen Sie ihn an!